Lieferfristen
Die Lieferfristen sind
unverbindlich sofern nicht ausdrücklich und
schriftlich ein fester
Termin vereinbart wurde. In jedem Fall gewährt
der Käufer der COMGRA
zollinger eine Nachlieferfrist von 5 Wochen unter
Ausschluss von
Schadenersatzansprüchen seitens des Käufers.
Zahlungskonditionen
Die Zahlungsfrist beträgt für Firmen und
Privatpersonen grundsätzlich 20
Tage netto ab Erhalt der
Rechnung. Individuelle Vereinbarungen bleiben
vorbehalten. Nach Ablauf
der Zahlungsfrist befindet sich der Käufer ohne
weiteres in Verzug. Im
Verzugsfall behält sich die COMGRA zollinger vor,
die anfallenden Mahn- und
Inkassospesen in Rechnung zu stellen.
Rücktritt
Bei Änderung der
Kreditwürdigkeit des Käufers, die nach
Vertragsabschluss bekannt
wird, oder falls Zahlungsbedingungen nicht
eingehalten werden, ist
die COMGRA zollinger auch bei Vereinbarung
besonderer Zahlungsziele
nach ihrem Ermessen berechtigt, sofortige
Zahlung zu verlangen, vom
Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten
und/oder die Lieferung von
Vorauszahlung abhängig zu machen und die
Herausgabe bereits
gelieferter Ware unbeschadet weiterer
Schadenersatzansprüche zu
verlangen. Sämtliche mit dem Vorgehen der
COMGRA zollinger anfallenden Kosten trägt der Käufer. Im Falle des
Vertragsrücktrittes behält
sich die COMGRA zollinger vor, die
gelieferten Geräte
unverzüglich zurückzufordern (Art. 214 Abs. 3 OR).
Eigentumsvorbehalt
Bis zur gänzlichen Zahlung
des Kaufpreises bleibt die Ware Eigentum der
COMGRA zollinger. Sie ist
jederzeit berechtigt, den Eigentumsvorbehalt im
zuständigen Register
eintragen zu lassen und bei Zahlungsverzug vom
Vertrag zurückzutreten und
die gelieferte Ware unverzüglich
zurückzufordern (Art. 214
Abs. 3 OR). Der Käufer gibt der COMGRA zollinger
hiermit das ausdrückliche
Einverständnis, diese Eintragung zu verlangen.
Gewährleistung
Anstelle einer
Gewährleistung nach Art. 197 ff. OR wird die Ware mit
Fabrikgarantie geliefert.
Die COMGRA zollinger gewährt dem Käufer die
gleiche Garantie, wie sie
ihr gegenüber dem Hersteller zusteht. Dies
gilt auch für alle Ersatzteile,
welche in die Ware eingebaut werden. Ist
die COMGRA zollinger
selber Hersteller von PC's, beträgt die
Fabrikgarantie
für Neugeräte 12 Monate ab
Lieferdatum (grundsätzlich keine Garantie auf
Abverkaufsware). Für die Harddisks solcher Geräte gewährt die COMGRA
zollinger dem Käufer
wiederum die gleiche Garantie, wie sie ihr gegenüber
dem Hersteller zusteht.
Während der Garantiezeit auftretende Mängel, welche
nicht vom Käufer zu
vertreten sind, werden von der COMGRA zollinger nach
eigener Wahl gratis
repariert oder ersetzt unter der Voraussetzung, dass
der Käufer diese zu seinen
Lasten zum Firmendomizil der COMGRA zollinger
spediert. Dienstleistungen
vor Ort beim Käufer sind kostenpflichtig.
Ersetzt die COMGRA
zollinger als Hersteller während der Garantiefrist ein
Teil, so gewährt sie auf
dem Ersatzteil eine Garantie von drei Monaten
ab Einbau. Die Garantie der
Ware bleibt davon unberührt, insbesondere
wird diese nicht
unterbrochen, beginnt nicht neu zu laufen und wird
nicht verlängert.
Jede weitere Haftung der
Firma COMGRA zollinger und ihrer Hilfspersonen,
insbesondere für
mittelbaren und unmittelbaren Schaden, sowie Wandlung
und Minderung sind
ausgeschlossen. Zudem lehnt die Firma COMGRA zollinger
jegliche Haftung für
Datenzerstörung und -Verlust bei der Behebung von
Mängeln ab.
Garantiezusicherungen von Herstellern (der Ware beiliegende
Garantiekarten, etc.)
begründen keinen Anspruch des Käufers gegen die
COMGRA zollinger.
Rückbehalt des
Kaufpreises und Verrechnung
Die Geltendmachung von
Garantieansprüchen berechtigt den Käufer nicht,
den Kaufpreis
zurückzubehalten. Die Verrechnung durch den Käufer ist
ausgeschlossen.
Ausschluss
Anderslautende allgemeine
und/oder vertragliche Bedingungen gelten nur,
wenn sie von der COMGRA
zollinger schriftlich anerkannt sind. Werden
anderslautende
Bedingungen in der Bestellung genannt, so verpflichten
sie die COMGRA zollinger
nicht ohne deren ausdrückliche schriftliche
Anerkennung.
Gerichtsstand
Ausschliesslicher
Gerichtsstand ist Pfäffikon / ZH. Es kommt schweizerisches
Recht zur Anwendung.